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Steuererklärungen

Wir übernehmen insbesondere die Erstellung nachfolgender betrieblicher und privater Steuererklärungen:
– Betriebliche Steuererklärungen wie bspw. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gesonderte-und einheitliche Feststellungen sowie Kapitalertragsteueranmeldungen
– Private Steuererklärungen insbesondere die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Vermieter, Rentner und Kapitalanleger
– Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen

Wir überprüfen die Bescheide auf Richtigkeit und vertreten Sie bei unberechtigten Abweichungen oder im Falle unterschiedlicher Rechtsauffassungen im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (sog. Einspruch) vor den Finanzbehörden. Im Falle eines erfolglosen Einspruchsverfahrens sind wir außerdem befähigt Sie im Rahmen eines Klageverfahrens vor den Finanzgerichten oder vor dem Bundesfinanzhof zu vertreten. Die Bestreitung des Klageverfahrens muss unter Abwägung der Erfolgsaussichten sowie der Kosten wohlüberlegt sein.