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Nachfolgeberatung

Steueroptimierte Nachfolgeregelungen für Privatpersonen & Unternehmer

Oberste Maxime unserer Konzepte zur Nachfolgeplanung ist die Sicherung Ihres übertragenen Vermögens durch Vermeidung unnötiger Steuerzahlungen.

Erbschaftsteuerliche Gestaltungen bedürfen auch immer einer fundierten Beratung hinsichtlich der Testamentsgestaltung, der Errichtung von Erbverträgen oder Pflichtteilsverzichte für weichende Erben (u.v.m.). In diesen Punkten arbeiten wir gerne mit dem Berater Ihres Vertrauens zusammen oder stellen Ihnen unsere Kooperationspartner zur Verfügung.

Unternehmensnachfolge
Die Frage der Unternehmensnachfolge ist für viele Unternehmer ein Tabuthema. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung ist jedoch unabdingbare Voraussetzung dafür, dass Ihr Unternehmen ohne große Probleme an bisherige Erfolge anknüpfen kann.

Wir verstehen uns hierbei als Ihr Berater, der Sie dabei unterstützt die richtigen Weichenstellungen für Ihr Unternehmen zu treffen und damit Ihr Lebenswerk & Ihr Vermögen abzusichern.

Unser Beratungsansatz verfolgt folgende Zielsetzungen :

+ Sicherung und dauerhafter Erhalt Ihres Lebenswerks „Betrieb“ durch
– Vorsorgevollmacht bei plötzlichem Ausfall des Inhabers
– Rechtzeitige Identifizierung des Nachfolgers
– Errichtung eines Unternehmertestamentes bzw. Erbvertrag sowie dessen Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag
– Rückfallklauseln

+ Sicherung der Versorgung des Betriebsübergebers
– Übertragung gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchsvorbehalt
– Befreiung des privaten Vermögens aus der Haftung für Betriebsverbindlichkeiten
– ggf. Sicherung der Einflussnahme auf den Betrieb
– Berücksichtigung Enthaftungstatbestände bei Banken

+ Erhaltung des familiären Friedens durch Gleichbehandlung der Familie
– Sicherung des Unternehmens sollte im Vordergrund stehen
– Berücksichtigung latente Steuerbelastung auf Betriebsvermögen

+ Minimierung der Erbschaftsteuer
– Wiederholte Nutzung persönlicher Freibeträge (10 Jahres-Turnus)
– Betriebsvermögen stellt erbschaftssteuerlich begünstigungsfähiges Vermögen dar (Verschonungsabschlag auf den Betriebsvermögenswert 85% / 100% unter bestimmten Bedingungen möglich)
– Gleitende Freigrenze von 150.000€
– Gestaltungsoptimierung bei der Einkommensteuer durch Versorgungsleistungen

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten für Privatpersonen
Neben der Unternehmensnachfolge stellt sich auch für Privatpersonen die Frage, ob eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten steuerlich & wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch in diesem Kontext existieren vielfältige und umfangreiche Möglichkeiten die Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer zu minimieren bzw. zu vermeiden, bspw. durch:

– Wiederholte Nutzung der persönlichen Freibeträge
– Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt
– Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen durch Einräumung von Vermächtnissen im Testament
– Generationensprung (z.B. Übertragung auf Enkelkinder) zur optimalen Ausnutzung der Freibeträge

Neben der Optimierung der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuerbelastung kann eine frühzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten auch aus einkommensteuerlicher Sicht sinnvoll sein, wenn die Kinder bzw. Enkel nur sehr geringe Einkünfte erzielen. Durch Tariffreigrenzen sowie des progressiv ausgestalteten Steuersystems lassen sich ggf. erhebliche Einkommensteuervorteile generieren.

Wir beraten Sie hierzu gerne!